Kontakt

Telefonzentrale/ Terminanfragen:

Montags bis Freitags

von 09.00 – 17.00 Uhr



Tel.: +49 (0) 24 21-20 85 58-0
Fax: +49 (0) 24 21-20 85 58-88
info@eurokanzlei.de

Die Anwälte Marcus H. Weiß und Cem Timirci in der Kanzlei in Düren

In dringenden Fällen sind die Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft über folgende Mobilfunknummern zu erreichen:

Rechtsanwalt Weiß:
+49 (0) 178 - 2 51 27 00

Rechtsanwalt Timirci:
+49 (0) 163 - 4 90 29 73

(Es wird gebeten, diese Telefonnummern nicht für Vereinbarungen von Besprechungsterminen oder Sachstandsanfragen zu nutzen. Diese sind ausschließlich für Notfälle reserviert.)

Wenn Sie terminlich sehr gebunden sind, können Sie gerne Terminanfragen auch über die genannte Email-Adresse stellen. Geben Sie hierzu Ihren Namen und wenn möglich das Aktenzeichen des sachbearbeitenden Rechtsanwalts an.

Aachener Str. 36, 52349 Düren
Gerichtsfach AG Düren Nr. 058
Parkplätze: Annakirmesplatz (ca. 2 Gehminuten),
Parkplatz am Hoesch-Park (ca. 5 Gehminuten)

Buslinien: Vom Kaiserplatz aus mit den Linien: City Bus, 202, 211, pp.

Vom Busbahnhof aus mit Linie: City Bus, Rb21b, pp.

Hier finden Sie unseren Standort bei google-maps

Kosten und Gebühren

Die Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland sind zur Abrechnung ihrer Tätigkeiten grundsätzlich an das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gebunden.

Dass heißt, dass sich die Kosten für die Beauftragung in den meisten Fällen nach dem Wert des Verfahrensgegenstandes richten.

Ausnahmen bilden hier

  • Bußgeldverfahren
  • Strafverfahren
  • sozialrechtliche Verfahren
  • u.ä.,
welche sich nach im RVG bestimmten Gebührenrahmen zu richten haben.

In Fällen der Vermögenslosigkeit kann Antrag auf Zahlung der Gebühren bei der Staatskasse beantragt werden.

In außergerichtlichen Angelegenheiten kann man den sog. Beratungshilfeschein nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen zu Einnahmen und Ausgaben sowie den Nachweisen zur Sache bei der zuständigen Abteilung des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts beantragen. In besonderen Fällen übernehmen wir die Beantragung für Sie. Hierdurch kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass Beratungshilfe später tatsächlich bewilligt wird.

Bei gerichtlichen Angelegenheiten ist die im Rahmen der sog.
Prozess-/Verfahrenskostenhilfe ebenfalls möglich. Dieser Antrag wird nach Beauftragung von uns mit einem entsprechenden Formular und Unterlagen zu Ihren Einnahmen und Ausgaben bei dem zuständigen Gericht für Sie überreicht.

Der Gesetzgeber hat in einigen Fällen die Möglichkeit von Honorarvereinbarungen eingeräumt. Für weitere Informationen hierzu setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Weitere Informqationen und Einzelheiten sind im RVG festgehalten.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.